Wer ist eigentlich fürs Treppenhaus zuständig, wie oft muss gereinigt werden und was kostet eine Reinigungsfirma? Dieser Ratgeber klärt die häufigsten Fragen für Mieter, Eigentümer und Hausverwaltungen.

Wer muss das Treppenhaus reinigen?

Das hängt von der Art des Hauses und vom Vertrag ab.

  • Mietshäuser: Oft übernehmen die Mieter die Reinigung im Wechsel, wenn das in Mietvertrag oder Hausordnung geregelt ist. Fehlt eine solche Regelung, liegt die Verantwortung beim Vermieter.
  • Eigentümergemeinschaften: Die Treppenhausreinigung ist Gemeinschaftsaufgabe. In der Regel wird eine Firma beauftragt und die Kosten laufen über das Hausgeld.

Wer zahlt die Reinigungsfirma?

Die Kosten für eine beauftragte Treppenhausreinigung zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das bedeutet: Der Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, sofern das im Mietvertrag vereinbart ist.

Wie oft sollte gereinigt werden?

Eine feste Vorgabe gibt es nicht, die sinnvolle Häufigkeit richtet sich nach dem Haus:

  • Kleines Mehrfamilienhaus mit wenigen Parteien: oft alle ein bis zwei Wochen.
  • Größere oder stark frequentierte Häuser: ein bis mehrmals pro Woche.
  • Der Eingangsbereich und die Fußmatten brauchen meist häufiger Aufmerksamkeit als die oberen Etagen.
  • Im Herbst und Winter steigt der Aufwand durch Laub, Nässe und Streumittel.

Was umfasst eine Treppenhausreinigung?

Eine gründliche Treppenhausreinigung ist mehr als Treppenwischen. Üblich sind:

  • Treppen, Stufen und Podeste
  • Geländer und Handläufe
  • Eingangsbereich, Fußmatten und Briefkastenanlage
  • Aufzug, falls vorhanden
  • Lichtschalter, Fensterbänke und Heizkörper im Flur
  • Kellergänge und Fenster im Treppenhaus, in größeren Abständen

Was kostet die Treppenhausreinigung?

Ein verbindliches Angebot bekommen Sie nach einer kurzen Besichtigung oder anhand weniger Angaben zum Haus.

Ärger vermeiden: Firma statt Putzplan

Genau so arbeiten wir: zuverlässig, mit festem Ansprechpartner. Mehr zu unserer Arbeit vor Ort lesen Sie auf der Seite Gebäudereinigung Preetz. Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, steht in unserem Beitrag Reinigungsfirma finden.

Häufige Fragen

Ist die Treppenhausreinigung umlagefähig?
In der Regel ja, sie zählt zu den Betriebskosten und kann bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt werden. Das ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie oft kommt ReinKraft?
Ganz nach Bedarf, von wöchentlich bis monatlich. Wir stimmen den Turnus auf Ihr Haus und Ihr Budget ab.
Reinigen Sie auch Aufzug und Eingangsbereich?
Ja. Aufzug, Eingangsbereich, Fußmatten und Briefkastenanlage gehören bei uns selbstverständlich dazu.